ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Mitgliedschaftsvertrag, Kündigung, Beitragserhebung


Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst für die Dauer von 1, 12 oder 24 Monaten vereinbart. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer von 1 Monat, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor jeweiligem Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 

Sporthouse Hauzenberg benötigt für den Vertragsabschluss die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie eine vollständige gültige Bankverbindung. Beiträge können im Ausnahmefall komplett bar im Voraus gezahlt werden. Monats- oder Jahresbeiträge werden im Voraus frühestens am 1. oder 15. des Monats von dem Konto des Mitgliedes per Lastschriftverfahren abgebucht. 
Das einmalige Startpaket sowie die Vorabnutzung werden bei Vertragsabschluss sofort fällig. Die Pauschale wird jeweils im Januar und Juli abgebucht.
 

2. Rücklastschriften, Vertragsstrafe, Gebühren, Zutrittskarte


Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift werden 10,00€ Bearbeitungsgebühr pro stornierte Position zur Zahlung fällig. Darüber hinaus wird bei ausbleibender Beitragszahlung die Zutrittskarte (Mitgliedschaft) gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings wird erst wieder nach Begleichung der Außenstände möglich. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen hat Sporthouse Hauzenberg das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen
Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadenersatz die gesamten Beiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Studio ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schaden entstanden sei. Sollte das Mitglied auch dann nicht fristgerecht zahlen, behält sich Sporthouse Hauzenberg eine Abtretung der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls der Schuldner

In Ausnahmefällen und nach freiem Ermessen von Sporthouse Hauzenberg können Monatsbeiträge bar bezahlt werden. In diesem Fall wird je Monatsbeitrag eine Barzahlergebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.

In Härtefällen wie z.B. schwerwiegende Erkrankung, Schwangerschaft kann gegen Vorlage eines Attests eine Ruhezeit beantragt werden. In dieser Zeit werden keine Monatsbeiträge fällig. Ein Training in dieser Zeit ist nicht möglich. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich um die Anzahl der beitragsfreien Monate

Dem Kunden wird eine Zutrittskarte ausgestellt. Diese ist stets zum Training mitzubringen und ermöglicht den Zutritt. Bei Verlust der Zutrittskarte wird für eine Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben. Weder die Zutrittskarte noch die Mitgliedschaft sind übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs werden sofort die gesamten Beiträge aus der noch offenstehenden Vertragsdauer fällig (siehe auch Absatz 2) und es erfolgt eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.


3. Nutzungsumfang, Haus  und Benutzungsordnung


Der Vertrag berechtigt den Kunden lediglich zur Nutzung der Einrichtungen und der Geräte von Sporthouse Hauzenberg unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage eines gültigen Mitgliedausweises. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Kunde die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung von Sporthouse Hauzenberg an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. 

Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich Sporthouse Hauzenberg das Recht auf fristlose und außerordentliche Kündigung bzw. der Erteilung eines Hausverbotes vor. 

Glasflaschen sind untersagt und es sind ein zweites mitgeführtes Paar saubere Sportschuhe, sowie ein Handtuch mitzubringen. Es ist verboten, studiofremde, nicht angemeldete Personen (insbesondere Kinder unter 14 Jahren) mit in die Clubräume zu nehmen.

Gewichte nicht zurück an den Platz zu räumen sehen wir als Vertragsbruch!
 

4. Änderungen vorbehalten


Sporthouse Hauzenberg behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Kürzung oder Schließung während Feiertagen oder zur Durchführung von dringend notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Beitragsvergütung, da solche Fälle in der Preiskalkulation bereits zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.

Auf feste und unveränderliche Betreuungszeiten hat der/die Kunde/Kundin keinen Anspruch.


5. Mitgliedsdaten


Sporthouse Hauzenberg verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang und entsprechend der umseitigen vertraglichen Vereinbarung zu speichern. 

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person und/oder in Bezug auf Wohnort, Bankverbindung, Telefon etc. unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt das Mitglied.
 

6. Haftungsausschluss


Sporthouse Hauzenberg haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Auch Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht durch die Mitarbeiter von Sporthouse Hauzenberg. Der Kunde haftet in vollen Umfang selbst!

Sporthouse Hauzenberg übernimmt nicht die Verantwortung für die Durchführung des Trainings. Eventuelle Gesundheitsschäden liegen in der Verantwortung des Kunden. Auch haftet jedes Mitglied selbst für selbst verursachte Unfälle beim Umgang mit den Geräten und der Einrichtung. 

Die Haftung für Schäden, die das Mitglied einem Dritten zufügt oder die dem Mitglied von einem Dritten zugefügt werden, ist seitens Sporthouse Hauzenberg ebenfalls ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen kann eine Kameraüberwachung erfolgen.


7. Salvatorische Klausel


Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.